Die Stadt Wittingen informiert:
Die Anmeldung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Wittingen hat für das gesamte Kindergartenjahr 2025/2026 im Anmeldezeitraum vom 01.01.2025 bis 31.01.2025 zu erfolgen.
Für Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres 2025/2026 (01.08.2025 bis 31.07.2026) das 3. Lebensjahr in der Krippe vollenden, muss eine neue Anmeldung für einen Betreuungsplatz im Kindergarten über das Online-Elternportal vorgenommen werden, wenn eine weitere Betreuung in einem Kindergarten im Stadtgebiet von den Eltern gewünscht ist. Es erfolgt keine automatische Übernahme in den Kindergarten!
Bei Fragen oder zur Unterstützung im Online-Anmeldeverfahren steht den Eltern die Stadtverwaltung Wittingen zur Verfügung. Eltern ohne Internetzugang können sich ebenfalls an die Stadtverwaltung wenden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kindertagesbetreuungsangebotes ist der Hauptwohnsitz des Kindes im Stadtgebiet Wittingen.
Informationen über die Kindertagesstätten im Stadtgebiet Wittingen können dem Online-Elternportal der Stadt Wittingen unter kita.wittingen.eu oder der Homepage des ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes unter kitas-wittingen.de entnommen werden. Nähere Fragen zu pädagogischen Inhalten, zur Eingewöhnung, Mittagsverpflegung, etc. können darüber hinaus telefonisch bei den jeweiligen Einrichtungen erfragt werden.
Nach erfolgreicher Online-Anmeldung des Kindes sind Arbeitgeberbescheinigungen beider Elternteile bei der Stadt Wittingen einzureichen. Anschließend werden die Daten sowie die Wunschbetreuung in Abwägung des tatsächlichen Bedarfes überprüft. In Abstimmung mit den Leitungen der Kindertagesstätten erfolgt die Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze nach dem Kriterienkatalog, welcher Anlage der Kindertagesstätteneinrichtungssatzung der Stadt Wittingen ist. Die Eltern erhalten daraufhin eine Platzzusage von der Stadt Wittingen. Zwingend notwendig ist ein persönliches Gespräch in der Kindertagesstätte vor der Aufnahme des Kindes. Ergänzende Regelungen zur Betreuung können so weiterhin besprochen und vereinbart werden.
Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt voraussichtlich im Mai 2025. Eine Vergabe der Plätze zu einem früheren Zeitpunkt ist aufgrund der Antragsfrist auf Zurückstellung vom Schulbesuch, die erst am 01. Mai eines Jahres endet, nicht möglich.
Quelle: https://wittingen.eu/89i618_anmeldung-fur-einen-kitaplatz-20252026.html