Informationen zur Briefwahl

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Die Stadt Wittingen informiert:

 

Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden Ihnen bis zum 01.02.2025 zugestellt.

Sie können bereits jetzt die Briefwahl beantragen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind – auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief. Wir bitten Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um die Antragsmenge zu entzerren und Ihnen – aufgrund der verkürzten Fristen – rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen zuschicken zu können.

Zur Beantragung haben Sie mehrere Möglichkeiten:

·         online unter www.wahlschein.de/03151040

·         persönlich im Bürgerbüro

·         schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift

> per E-Mail an buergerbuero[at]wittingen.eu

> per Brief an die Stadt Wittingen, Bahnhofstr. 35, 29378 Wittingen

> sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt: mit dem Antrag auf der Rückseite

Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich. Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen noch nicht versandbereit sind, da die Stimmzettel noch nicht gedruckt werden können. Sobald diese uns vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen umgehend verschickt.

Quelle: https://www.wittingen.eu/507i630_informationen-zur-briefwahl.html