Meldefrist zur Grundsteuerreform

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Die Stadt Wittingen informiert:

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede*r Eigentümer*in eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt BIS ZUM 31.10.2022 einzureichen.

Hintergrund ist, dass auf Grund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils eine Grundsteuerreform erforderlich wurde. In Niedersachsen wurde im Juli ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Zukünftig wird das „Flächen-Lage-Modell“ angewendet.

https://www.wittingen.eu/89i424_grundsteuerreform-erklarung-online-bis-31102022.html