Die Stadt Wittingen informiert:
In allen öffentlichen Einrichtungen (Sportanlagen, Bücherei, Dorfgemeinschaftseinrichtungen etc.) gilt ab sofort grds. die 2G-Regelung.
Wir befinden uns derzeit in der Warnstufe 1.
Das Rathaus bleibt geöffnet – allerdings gilt hier ab sofort die 3G-Regel.
Termine sollten vereinbart werden um ggf. lange Wartezeiten zu vermeiden.
Weitere Infos gibt es auf der “Corona-Homepage” des Landkreises HIER
oder beim Land Niedersachsen HIER.
HIER gibt es direkt Erläuterungen zu den Maßnahmen in den einzelnen Warnstufen.
HIER gibt es die aktuelle Corona-Verordnung – in Kraft getreten am 24.11.2021
https://www.wittingen.eu/89i436_coronatestzentrum-auf-reweparkplatz-ab-01122021.html