Die Stadt Wittingen informiert:
Im Zuge der Innenstadtsanierung wurden die Grün- und Parkflächen in der Langen Straße angepasst. Dabei wurde die vorhandene Halteverbotszone vom Gänsemarkt, bis zur Einmündung Umweg, vorgezogen. Das bedeutet, dass nur innerhalb der markierten Flächen geparkt werden darf.Straßenverkehrs- und ordnungsrechtlich ist es nicht zulässig, außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken. Durch die dort falsch parkenden Autos, wäre der vorgeschriebene Abstand nach §12 Straßenverkehrsordnung (StVO) für eine reibungslose Durchfahrt nicht gegeben. Dies hat zur Folge, dass es der Firma Remondis nicht möglich ist, die Müllabfuhr (Tonnen, gelbe Säcke) in der Langen Straße sorgfältig auszuführen. Gleichzeitig ist es dann nicht möglich, dass die Müllfahrzeuge in die Schmiedestraße fahren/abbiegen können.
Im Interesse aller, weise ich zusätzlich darauf hin, dass die Fahrbahn für die Durchfahrt der Feuerwehr und des Rettungsdienstes stetig frei zu halten ist. Zukünftig wird dieser Bereich verstärkt ordnungsrechtlich kontrolliert.
Wir bedanken uns für die gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis.
Quelle: https://www.wittingen.eu/89i534_halteverbotszone-lange-strase-jetzt-bis-umweg.html