Bekanntmachung gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB zum B-Plan “Am Bahnhof”, 3. Änderung

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Die Stadt Wittingen informiert:

Planverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß §.4a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wittingen hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt und seine erneute Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB parallel vorzunehmen.

Gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift ist es, ein Mischgebiet an der Gifhorner Straße in Knesebeck zu planen. Dies ist einerseits notwendig, um der hohen Nachfrage an Bauland entgegen zu wirken, andererseits um den Bestand der Bau- und Tischlereibetrieb in die Planung miteinzubeziehen. Zudem sollen neben dem Grundstück der Tischlerei rd. sechs weitere Baugrundstücke entstehen.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme erfolgt im Zeitraum vom 03.06.2024 bis einschließ-lich zum 05.07.2024 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Wittingen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen, Zimmer 205 während der Dienststunden, nach Terminvereinbarung über die Telefonnummer (05831) 261- 311, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu der Planung äußern. Des Weiteren werden die Unterlagen, der Entwurf des Bebauungsplans, seine Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, auf der Website der Stadt Wittingen unter folgender Adresse veröffentlicht:
www.wittingen.eu/362 planungsbeteiliqung.html
Folgende Gutachten sind bezüglich der Planung erstellt worden und sind einsehbar:

  • Schalltechnisches Gutachten, BMH, Garbsen, vom 01.12.2023
  • Bodengutachten, Ingenieursbüro BBGD, Obernholz, vom 11.08.2022
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB:
    • Wasserverband Gifhorn zur Ver- und Entsorgung d. Gebietes
    • Brandschutz des Landkreises zur Sicherstellung der Löschwasserbereitstellung
    • Kampfmittelbeseitigungsdienstes LGLN, RD Hameln-Hannover

Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wittingen, 25.05.2024

STADT WITTINGEN – DER BÜRGERMEISTER – RITTER

Quelle: https://www.wittingen.eu/110i597_bekanntmachung-gem-4a-3-baugb-ivm-3-2-baugb-zum-bplan-am-bahnhof-3-anderung.html