Bekanntmachung über die Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan “Schulheide”, 1. Änderung

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Die Stadt Wittingen informiert:

Bebauungsplan “Schulheide”, 1. Änderung der Stadt Wittingen, Ortschaft Kakerbeck

Planverfahren gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
für das nachfolgend dargestellte Gebiet im Südosten der Ortslage Kakerbeck.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wittingen hat am 12.05.2021 beschlossen, den o.g. Bauleitplan aufzustellen. Der Bauleitplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Ziel der Planung ist es, im Geltungsbereich eine Hinterlieger­bebauung zur Nachverdichtung zu ermöglichen. Bei der Planaufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Daher wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Auslegung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 03.06.2024 bis zum 01.07.2024 im Rathaus Wittingen, Bahnhofstraße 35 in 29378 Wittingen, Zimmer 205, während der Dienststunden nach Terminvereinbarung über die Telefonnummer (05831) 261- 311. Des Weiteren werden die Unterlagen, der Vorentwurf des Bebauungsplans und seine Begründung, auf der Website der Stadt Wittingen unter folgender Adresse veröffentlicht: www.wittingen.eu/362_planungsbeteiligung.html.

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegung auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während der Auslegung können Äußerungen vorgebracht bzw. der Stadt schriftlich oder elektro­nisch unter Bauleitplanung@wittingen.eu eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bauleitplans für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten genutzt.

Wittingen, den 23.05.2024

Stadt Wittingen – Der Bürgermeister – Ritter

Quelle: https://www.wittingen.eu/110i596_bekanntmachung-uber-die-fruhzeitige-offentlichkeitsbeteiligung-gem-3-1-baugb-zum-bebauungsplan-schulheide-1-anderung.html